Trinkwasserhygiene
Betreiber einer Trinkwasseranlage sollten eine kontinuierliche Überwachung der Trinkwasserqualität gewährleisten. Durch eine Vielzahl von Ereignissen wurde in naher Vergangenheit das öffentliche Interesse auf diese Thematik gelenkt. Vor allem die Kontamination von Trinkwasser-Installationen mit Legionellen, Pseudomonas oder auch Colibakterien (kurz E. coli) hat für aufsehenerregende Schlagzeilen gesorgt.
Zur Kontrolle der Trinkwasser-Installation hinsichtlich einer Kontamination durch Bakterien und/oder Keime (z. B. Legionellen) oder auch erhöhte Metallkonzentrationen wird eine regelmäßige Beprobung des Trinkwassers empfohlen, um das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Nutzer ausschließen zu können.
Sollte dabei festgestellt werden, dass der sog. „technische Maßnahmenwert“ für die Legionellen-Konzentration überschritten ist, muss der Betreiber die Nutzer/Mieter gemäß der Trinkwasserverordnung auf die kontaminierte Trinkwasseranlage hinweisen und eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen.
Die Ingenieure und Bausachverständigen von INDICAMUS führen eine fachgerechte Begutachtung Ihrer Trinkwasser-Installation durch und erstellen gemäß der VDI/DVGW Richtlinie 6023 eine unabhängige Gefährdungsanalyse.
Wir sind Mitglied im Deutschen Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. (DVQST)
Das Wichtigste zum Thema Trinkwasserhygiene
- Erhöhte Konzentrationen von Krankheitserregern im Trinkwasser können zur Schädigung der menschlichen Gesundheit führen.
- Inhaber von Trinkwasser-Installationen sind verpflichtet, die Genusstauglichkeit und Reinheit ihres Trinkwassers zu gewährleisten (sog. Verkehrssicherungspflicht).
- Trinkwasseranlagen sollten fortwährend überwacht werden.
Unsere Leistungen
- Beprobung und Begutachtung von Trinkwasser-Installationen (privat und gewerblich)
- Beurteilung der Trinkwasserqualität
- Erstellung der Gefährdungsanalyse infolge von Grenzwertüberschreitungen
Bakterien im Trinkwasser
Legionellen, Pseudomonas und E. coli stellen im Trinkwasser die drei meistverbreiteten sogenannten „hygienisch relevanten Bakterien“ dar, die im Folgenden beschrieben werden:
Legionellen
Bei Legionellen handelt es sich um eine Gattung von stäbchenförmigen Bakterien, die in Trinkwasser-Installationen vorkommen und beim Menschen Infektionskrankheiten auslösen können. Die Krankheitserreger können sich in sog. „Aerosolen“ (in diesem Fall Wasserdampf) befinden und so über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen.
Die bekannteste Art Legionella pneumophila kann eine Erkrankung namens „Legionellose“ hervorrufen, die sich durch eine schwere Form der Lungenentzündung äußern kann.
Legionärskrankheit
Die Legionellose ist häufig auch unter der Bezeichnung „Legionärskrankheit“ bekannt. Sie wurde aufgrund eines Vorfalls, der sich 1976 in Philadelphia (USA) ereignete, so benannt: Mehr als 180 Teilnehmer einer Kriegsveteranenvereinigung erkrankten an einer schweren Lungenentzündung, die durch eine mit Legionellen kontaminierte Klimaanlage hervorgerufen wurde.
Um das Wachstum von Legionellen, aber auch anderen gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen im Trinkwassersystem zu unterbinden, sollte die Temperatur des warmen Wassers in sämtlichen Bereichen der Installation mindestens 55 °C aufweisen. Die Temperatur des kalten Wassers sollte demgegenüber nie mehr als 15 - 20 °C betragen, da ein mikrobielles Wachstum sonst nicht ausgeschlossen werden kann.
Strenge Vorgaben für öffentliche und gewerbliche Gebäude
Während die Anlagen im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern von der routinemäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen ausgenommen sind, gelten für öffentliche sowie gewerbliche Gebäude strengere Vorgaben. Für „Unternehmer oder sonstige Inhaber“ einer Trinkwasser-Installation sieht die Trinkwasserverordnung für die Kontrolle der Trinkwasserqualität hinsichtlich Legionellen eine Untersuchungspflicht vor.
So fordert die Trinkwasserverordnung eine systematische Untersuchung hinsichtlich Legionellen einmal pro Jahr, wenn eine Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit (z. B. in Kindergärten und Schulen) stattfindet. Insofern bei einem gewerblich genutzten Gebäude (bspw. Mietshaus) eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorliegt, muss die Anlage mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Werden im Umfang einer solchen Untersuchung die von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerte (bzw. der „technische Maßnahmenwert“) überschritten, muss dieses dem Gesundheitsamt angezeigt werden und außerdem zusätzlich eine Gefährdungsanalyse für das Objekt erstellt werden.
Die Experten für Trinkwasserhygiene von INDICAMUS beraten Sie bei Fragen hinsichtlich Ihrer Trinkwasser-Installation, führen die routinemäßige Untersuchung des Trinkwassers durch und erstellen Gefährdungsanalysen im Falle einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei einer Legionellenkontamination.
Pseudomonas
Ähnlich wie Legionellen stellen auch Pseudomonas aeruginosa stäbchenförmige Bakterien dar, die in Trinkwasserleitungen vorkommen und Krankheiten verursachen können. Wie für viele andere Mikroorganismen auch ist der Grenzwert für die Konzentration von P. aeruginosa, die maximal in einer Trinkwasserleitung enthalten sein darf, nach der Trinkwasserverordnung streng geregelt. Dadurch soll eine einwandfreie Trinkwasserqualität gesichert und eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen werden.
Anders als bei Legionellen sieht die Trinkwasserverordnung für Pseudomonas aeruginosa allerdings keine routinemäßige Untersuchung in Form von Trinkwasserbeprobungen vor. Ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt kann eine anlassbezogene Trinkwasseruntersuchung hinsichtlich Pseudomonas aeruginosa veranlassen. Da eine solche Anordnung durch die Gesundheitsämter in der Praxis jedoch selten ausgesprochen wird, werden Kontaminationen durch diese Krankheitserreger in Trinkwasser-Installationen nur selten aufgedeckt.
Das empfiehlt das Umweltbundesamt
Aus diesem Grund empfiehlt das Umweltbundesamt in seinen Publikationen nach dem Neubau einer Anlage, oder auch nach Sanierungsmaßnahmen im Bereich einer Trinkwasser-Installation, die Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa. Vor allem bei Gebäuden wie Krankenhäusern, Kindergärten, Arztpraxen, Pflegeheimen oder sonstigen medizinischen Einrichtungen sollte die Konzentration von Pseudomonas aeruginosa regelmäßig mittels Probenahme überprüft werden.
Zur Kontrolle der Trinkwasserqualität führen unsere Experten für Trinkwasserhygiene eine unabhängige Untersuchung der Trinkwasser-Installation durch, d. h. sowohl die Beprobung als auch die Begutachtung der Trinkwasser-Installation vor Ort. So kann der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage sichergestellt werden.
E. Coli
Weitere stäbchenförmige Krankheitserreger, die sich im Trinkwasser befinden können, wenn die Hausinstallation nicht korrekt gewartet worden ist, sind Fäkalkeime, wie z. B. Escherichia Coli (kurz E. Coli) oder coliforme Keime. Bei Colibakterien handelt es sich um eine Bakterienart, die „von Natur aus“ im Darmtrakt vorkommt. Sollten sich diese Bakterien jedoch außerhalb des Darmtraktes befinden, stellen sie Krankheitserreger dar, die zu bakteriellen Infektionen und somit zu einer Gefährdung der Gesundheit führen können.
Durch E. Coli verursachte Krankheiten
Das meist verbreitete Krankheitsbild stellt dabei eine Durchfallerkrankung der Betroffenen dar. Sollten die Keime jedoch in die Blutbahn gelangen, kann es zu deutlich schwerwiegenderen Erkrankungen, wie Blutvergiftungen oder Lungenentzündungen kommen. Insbesondere Menschen, die zur sog. Risikogruppe zählen (u. a. Kleinkinder, Schwangere, ältere und/oder immungeschwächte Menschen) gelten bei einer Kontamination des Trinkwassers als gefährdet. Aufgrund des Gefährdungspotentials, welches von coliformen Keimen und Bakterien ausgeht, schreibt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 0 KBE (koloniebildende Einheiten) auf 100 ml Wasser vor. Diese Form von Bakterien darf daher nicht im Trinkwasser enthalten sein!
Ursachen für E. Coli
Vor allem durch großflächige Nutztierhaltung und das Düngen mit Fäkalien kann es zu einer erhöhten Belastung der Böden mit coliformen Keimen kommen. Infolge von Niederschlägen gelangen diese Keime in Gewässer oder das Grundwasser. Von dort wiederum können sie einen Weg in das Trinkwassersystem finden. Allerdings muss eine Belastung des Trinkwassers nicht ausschließlich auf eine externe Quelle zurückzuführen sein, sie kann auch durch einen Mangel im Leitungsnetz selbst hervorgerufen werden.
Zur Kontrolle der Trinkwasserqualität führen unsere Experten für Trinkwasserhygiene eine unabhängige Untersuchung der Trinkwasser-Installation durch, d. h. sowohl die Beprobung als auch die Begutachtung der Trinkwasser-Installation vor Ort. So kann der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage sichergestellt werden.
Metalle
Neben mikrobiellen Erregern, wie Bakterien und Keime, können auch chemische Bestandteile im Trinkwasser zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Die Trinkwasserverordnung sieht daher strenge Grenzwerte für die Konzentration von Metallen oder ähnlichen Stoffen im Trinkwasser vor.
Das Problem - Bleirohre
Vor allem in Gebäuden, die vor 1970 errichtet worden sind, werden häufig noch Bleirohre angetroffen. Aufgrund des Grenzwertes für Blei von lediglich 0,01 mg pro Liter Trinkwasser müssen nahezu alle Bleirohre ausgetauscht werden.
Da von Blei im Trinkwasser vor allem für Menschen, die zur sogenannten Risikogruppe (u. a. Kleinkinder, Schwangere, ältere und/oder immungeschwächte Menschen) zählen, eine erhöhte Gefährdung ausgeht, kann das Gesundheitsamt eine Sanierung anordnen, wenn der Grenzwert überschritten wird.
Bei der Suche nach Bleirohren kann die leichte Verformbarkeit des Rohres, oder auch eine leicht silberglänzende Oberfläche, ein erster Hinweis sein. Weitere Metalle, deren Vorkommen im Trinkwasser zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen kann, sind u. a. Eisen, Kupfer, Nickel oder auch Cadmium. Hier gelten ebenfalls strenge Grenzwerte gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung.
Zur Kontrolle der Trinkwasserqualität führen unsere Experten für Trinkwasserhygiene eine unabhängige Untersuchung der Trinkwasser-Installation durch, d. h. sowohl die Beprobung als auch die Begutachtung der Trinkwasser-Installation vor Ort. So kann der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage sichergestellt werden.